Gerichtliches Mahnverfahren: Ablauf, Fristen und Kosten

20.08.2026

Irgendwann ist der Punkt erreicht, an dem ein weiteres Schreiben nichts mehr bewirkt. Dann bleiben zwei Wege: aufgeben oder einen vollstreckbaren Titel holen. Der übliche Weg dorthin ist das gerichtliche Mahnverfahren – und der ist billiger und einfacher, als die meisten denken.

Was dabei passiert

Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens vom Antrag über den Mahnbescheid bis zum Vollstreckungsbescheid, mit den Fristen für Widerspruch und EinspruchDer Weg vom Antrag zum vollstreckbaren Titel

Du beantragst beim zuständigen Mahngericht einen Mahnbescheid. Das geht online, du brauchst keinen Anwalt, und in vielen Bundesländern sind die Mahnverfahren bei ein oder zwei zentralen Gerichten gebündelt.

Wichtig zum Verständnis: Das Gericht prüft nicht, ob deine Forderung berechtigt ist. Es stellt nur zu. Ob gezahlt wird, entscheidet dein Kunde – und zwar durch Nichtstun oder durch Widerspruch.

  • Kein Widerspruch innerhalb von zwei Wochen: Auf deinen Antrag ergeht der Vollstreckungsbescheid. Dagegen kann er noch zwei Wochen Einspruch einlegen. Danach hast du einen Titel, der 30 Jahre gültig ist und mit dem der Gerichtsvollzieher arbeiten kann.
  • Widerspruch: Die Sache geht in ein normales Gerichtsverfahren über. Ab hier wird es ein Prozess mit allem, was dazugehört – das ist der Moment, an dem anwaltlicher Rat sinnvoll wird.

Die Frist läuft übrigens schon ab dem Tag der Zustellung. Auch der Zettel im Briefkasten, dass eine Sendung bei der Post liegt, setzt sie in Gang.

Was es kostet

Für das Mahnverfahren fällt eine halbe Gerichtsgebühr nach dem Streitwert an, mindestens aber 38 Euro. Bei kleineren Forderungen bleibt es also bei diesem Mindestbetrag.

Du zahlst zuerst. Bekommst du den Titel, gehören die Kosten zu dem, was dein Kunde zu tragen hat – vorausgesetzt, bei ihm ist etwas zu holen. Genau das ist die Frage, die du dir vorher stellen solltest: Ein Titel gegen jemanden ohne Geld ist ein teures Stück Papier.

Der Grund, warum die meisten zu lange warten

Forderungen aus einer Rechnung verjähren regelmäßig in drei Jahren. Die Frist beginnt aber nicht am Rechnungstag, sondern am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Praktisch heißt das: Eine Rechnung aus dem Jahr 2023 ist mit Ablauf des 31. Dezember 2026 verjährt. Und danach kannst du mahnen, so viel du willst – dein Kunde muss nur noch „verjährt" sagen.

Ein Mahnbescheid hemmt die Verjährung. Für viele ist das der eigentliche Grund, ihn zu beantragen: nicht, weil sie an die Zahlung glauben, sondern weil das Jahr zu Ende geht.

Wann es sich lohnt

Es gibt keine feste Grenze, aber drei Fragen helfen:

  • Ist die Forderung sauber belegt? Auftrag, Lieferschein, Abnahme, Rechnung. Bei Widerspruch entscheidet das.
  • Kann dein Kunde überhaupt zahlen? Ein laufender Betrieb ja, eine gelöschte GmbH nicht.
  • Steht der Aufwand dafür? Bei 80 Euro Streitwert kostet dich der Weg mehr Nerven als er bringt. Bei 1.500 Euro sieht das anders aus.

Vorher lohnt der Anruf

Ein erstaunlich großer Teil der Fälle löst sich am Telefon. Nicht als Drohung, sondern als Frage: Stimmt etwas mit der Rechnung nicht? Dahinter steckt oft ein Zahlendreher, eine fehlende Bestellnummer oder eine Freigabe, die niemand erteilt hat.

Und wenn nichts kommt: Setz in der letzten Mahnung eine konkrete Frist und schreib hinein, was danach passiert. Dann ist der Mahnbescheid keine Eskalation mehr, sondern nur die Einlösung einer Ankündigung.


Dieser Beitrag gibt allgemeine Hinweise und ist keine Rechtsberatung. Fristen, Kosten und Zuständigkeiten können sich ändern; im Einzelfall entscheidet der konkrete Sachverhalt.